| | | | Allerdings könnte der Typ der den PC dann hatte ein schönes Sümmchen Geld einklagen, denn ich glaube kaum, dass er eine Zustimmung zur Veröffentlichung seiner Bilder gegeben hat.. oder ist das in den USA nicht nötig?
| |  | |  |
|
nein, in den USA sind die gesetze bezüglich persönlichkeitsrechte und datenschutz um einiges lockerer als hier. mit daten die du legal erworben hast, kannst du im grunde tun und lassen was du willst (auch als unternehmen). da der rechner ihm gehörte und ihm unrechtmässig entwendet wurde, dürfte die aufzeichnung der daten und somit auch die nutzung völlig legal gewesen sein.
aber im einzelfall wären die gesetze der betroffenden bundesstaaten noch von interesse, die können unter umständen abweichende vorgaben haben. da die kiste in LV stand, wären die gesetze in nevada von interesse, aber ich glaube nicht das die sonderlich von den bundesgesetzen abweichen.
| | | | Z.B. gibt es webseiten wo alle freigelassenen GEwalttäter an Minderjährigen aufgelistet sind mit foto und name. Das recht diesezu nutzen hat dann jeder bürger "zu seiner eigenen sicherheit"
| |  | |  |
|
naja, das sind aber normalerweise staatliche informationsdienste (bzw die daten für diese seiten stammen zumindest von denen) und sind teil deren sexualstraftäter programms (das so sachen wie ne lebenslange akte, meldepflicht bei den neuen nachbarn bei einem umzug usw. beinhaltet). für normale gewaltverbrecher wird das (zumindest meines wissens nach) nicht angewendet, nur für sexualstraftäter. und das bedeutet in den USA leider nicht nur sexuell motivierte gewaltverbrecher, sondern je nach bundesstaat zb auch einvernehmliche erwachsene* (oder gleichaltrige jugendliche**) die für "illegal" befundene sexualpraktiken anwenden -.-
---
*)
http://www.glapn.org/sodomylaws/usa/vir ... rginia.htm**)
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34005/1.html