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ELWS aka Eierlegende Wollmilchsau |
Registriert: Mi 23. Mai 2007, 16:10 Beiträge: 2952 Wohnort: /dev/random Hat sich bedankt: 3 mal Wurde gedankt: 4 mal
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Wir reden hier aber nicht von "Ausstellungsstücken" die sofort zerbrechen sondern von "echten" Samuraischwertern bei denen der Stahl mehrfach gefaltet werden muss. Die sind so teuer dafür kannst dir eine Mercedeslimosine kaufen.
Also in der Öffentlich damit herumlaufen ist wohl aufgrund der Waffengesetzes schon mal untersagt und auf einer WBK wird das soweit ich weiß nicht wirklich vermerkt. Was den kleinen Waffenschein aber anbelangt müsste man diesen bereits haben wenn man einen "Totschläger" mit sich führt von den übrigen Utensilien wie Springermesser mal ganz zu schweigen. Der Schein wird aber auch an Privatpersonen ausgehändigt, zumindest kenne ich Jemanden der im Besitz dessen ist aber beruflich bedingt keinen benötigt.
Aber letzten Endes sind wohl alle Ausstellungsstücke erlaubt bei denen man nicht Leib und Leben gefährden kann. Da das so immense Kosten sind hab ich das auch nicht weiter verfolgt da mich "reine" Ausstellungsstücke wenig reizen.
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